- Mieter
- 2Miete»Geldbetrag für das Benutzungsrecht einer Wohnung oder dgl.; Vertrag über die zeitweilige Überlassung einer Sache; Anrecht«: Das altgerm. Wort für »Lohn, Bezahlung« (mhd. miet‹e›, ahd. miata, got. mizdō, engl. meed) geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf *mizdhó-s »Lohn« zurück, vgl. z. B. griech. misthós »Lohn, Sold, Miete« und russ. mzda »Lohn, Entgelt«. – Abl.: mieten »gegen Entgelt benutzen« (mhd. mieten, ahd. mietan), beachte auch vermieten »für Entgelt benutzen lassen« (mhd. vermieten, ahd. farmietan); Mieter »jemand, der gegen ein Entgelt etwas benutzt, Wohnungsinhaber« (17. Jh.; schon mhd. mietæ̅re »Dienstbote, Knecht«), beachte auch Untermieter und Vermieter. Zus.: Mietskaserne abwertend für »sehr großes Wohnhaus« (19. Jh.).
Das Herkunftswörterbuch . 2014.